MT
Nachdenken über
eine herrschaftsfreie Zukunft
Ralf Burnickis "Anarchismus und Konsens"
Ralf Burnicki, Anarchismus und Konsens. Gegen
Repräsentation
und Mehrheitsprinzip: Strukturen einer nichthierarchischen Demokratie, Verlag
Edition AV, Frankfurt
2002, 303 S., 16,00 €
Das Konsensprinzip ist eine logische Vervollständigung anarchistischer Demokratiekonzepte
und eine Komplettierung der Kritik an Modellen einer parlamentarischen Demokratie,
die ja auf zwei theoretischen Grundpfeilern ruht: Repräsentation und Mehrheitsprinzip.
Setzt der Anarchismus der Repräsentation die Vorstellung einer unmittelbaren
und jederzeitigen Beteiligung aller an sie betreffenden Entscheidungen entgegen,
bleibt die Kritik insofern inkonsequent und unvollständig, als sie mit dem
Mehrheitsprinzip einen zweiten hierarchischen Ausschlussmechanismus, das Übergehen
von Minderheiten durch Mehrheiten, unangetastet lässt. Im Konsensprinzip
ist über das Vetorecht erstmals ein Minderheitenschutz direkt im Demokratieverfahren
selbst verankert (und nicht äußerlich durch entsprechende Gesetze
hinzugefügt). Durch das Vetorecht können Mehrheitsentscheidungen per
Einspruch einer Minderheit (im Grenzfall eines/einer Einzelnen) blockiert werden.
Dadurch entsteht ein Gleichgewicht, eine Pattsituation zwischen Mehrheit und
Minderheit. Keine Seite kann ihre Vorstellungen durchsetzen. Das Konsensprinzip
ist somit ein gesellschaftlicher Ausgleichs- und Versöhnungsmechanismus.
Das Mehrheitsprinzip wurde zwar seit jeher im Anarchismus mit Misstrauen
betrachtet, von einer intensiven Suche nach alternativen Lösungen konnte dennoch nicht
die Rede sein. Das Konsensprinzip ist, auch wenn es vereinzelt schon früher
praktiziert wurde, eine vergleichsweise neue Erscheinung. Explizit formuliert
und theoretisch durchdacht wurde es erst in den letzten Jahrzehnten.
Hierzulande ist das Konsensprinzip das späte Resultat "des Zusammenfließens
anarchistisch-revolutionärer Absichten mit Teilen der Ideenwelt der 'Neuen
Sozialen Bewegungen'" (S. 60). Blieb es innerhalb der NSB jedoch rein fallbezogen
und pragmatisch begründet, wurde in der anarchistischen Szene seine grundsätzliche
Bedeutung als herrschaftsvermeidende Entscheidungstechnik erkannt. Seit den 1990er
Jahren wird es in allen größeren anarchistischen Zusammenschlüssen
(FAU, FöGA, I-AFD) angewendet und auch in kleineren libertären
Projekten (Kommunen, selbstverwaltete Betriebe und Kollektive) praktiziert.
Um 1980 herum haben sich die Wege getrennt. Wurden die NSB unter dem Einfluss
der Grünen auf "Basisdemokratie" eingeschworen, d.h. auf eine
grundsätzliche Anerkennung des Parlamentarismus, der nur im Einzelfall für
Basisinitiativen geöffnet werden soll (Bürgerbegehren u.ä.), wurde
das Konsensprinzip zum Bestandteil anarchistischer Vorstellungen einer hierarchielosen
Demokratie, die "keineswegs parlamentarismusverträglich" (S.
58) ist.
Ralf Burnickis Doktorarbeit "Anarchismus und Konsens" könnte man
zugleich als Resümee und Synthese der in den letzten 20 Jahren vornehmlich
in Bewegungsmedien (darunter viele GWR-Artikel) geführten Diskussionen bezeichnen
wie auch als darüber hinausgehenden Ansatz, die überwiegend binnenorganisatorisch
orientierte Debatte in Richtung auf eine systematischen Begründung des Konsensprinzips
als "ideales Entscheidungsmodell einer künftigen anarchistischen Gesellschaft" (S.
57) zu öffnen.
Wie lässt sich also Konsens als umfassendes, um nicht zu sagen globales
Vergesellschaftungsprinzipdenken?
Im Gegensatz zum landläufigen Vorurteil setzt Konsens keineswegs weitgehend
homogene Einheiten voraus, sondern kommt eher dort zum Einsatz, wo einheitliche
Interessenlagen gerade nicht vorliegen, entspricht somit durchaus modernen Tendenzen
der Auflösung homogener Sozialmilieus. Andererseits ist das Konsensprinzip
mehr als "praktische Notlösung, um Einheitlichkeit herzustellen, wo
sie nicht vorliegt" (S. 66), sondern Konsequenz einer anarchistischen Ethik,
die Einheit im identitären Sinne ablehnt. Die angestrebte Gesellschaft der
Freien und Gleichen ist zugleich die der Vielfältigen und Heterogenen, die
auf die Herausbildung kollektiver Identitäten zugunsten individueller
Ungebundenheit verzichtet.
Andererseits erfordert die realistische Einschätzung des Konsensprinzips
eine Umkehrung der Betrachtungsperspektive im Sinne eines "Primats der Demokratie" (verstanden
als hierarchielose Konsensdemokratie). Die Frage lautet nicht: Wie lässt
sich Konsens in den Kontext der zeitgenössischen Gesellschaft einfügen,
sondern: Wie müssen gesellschaftliche Verhältnisse beschaffen sein,
bzw. nach welchen Kriterien müssen sie verändert werden, um die als
wünschenswert erachteten demokratischen Verfahren zu ermöglichen.
Die Forderung nach Beteiligung aller Betroffener an Entscheidungsverfahren
würde
z.B. beim derzeitigen Stand weltweiter Verflechtungen und Abhängigkeiten
ein globales "Mitwirkungsknäuel" entstehen lassen, das konsensdemokratisch
nicht aufzulösen wäre. Hier kämen klassische anarchistische Vorstellungen
radikaler Dezentralisation zum Tragen, "mit dem Ziel der Rückgewinnung
regionaler Selbständigkeiten" (S. 104), gemäß dem Grundsatz, "regionale
Entscheidungen auf regionale Folgen (zu) reduzieren" (S. 106).
Konsensdemokratisch gewendet, bedeutet das "Entscheidungsreduktion",
um nur "solche Entscheidungstragweiten herbeizuführen, die lediglich
eine organisierbare oder überschaubare Anzahl an Menschen negativ betreffen" (S.
111). Mithin gilt, ein jeweils günstiges Verhältnis zwischen
Entscheidungsinhalt und Beteiligtenzahl zu finden.
Auch am Vetorecht lässt sich verdeutlichen, in welche Richtung ein Umdenken
vonnöten ist. Insofern das Vetorecht darauf abzielt, Veränderungen
bestehender Umstände zu verhindern, sich also strukturell zugunsten
einer Konservierung des jeweiligen Status Quo auswirkt, ist die Gefahr
einer gewissen
Innovations- und Experimentierfeindlichkeit, wie auch vorhandene Praxiserfahrungen
belegen, nicht ganz von der Hand zu weisen.
Hier wäre die grundsätzliche Frage zu stellen, ob Innovation oder Veränderung
per se als positiv und erstrebenswert anzusehen sind, oder ob nicht umgekehrt
die Verlangsamung von Entscheidungsgeschwindigkeiten als Kennzeichen von Demokratie
gewürdigt werden müsste. Bereits unter heutigen Bedingungen ist zu
beobachten, dass demokratische Interventionsmöglichkeiten, z.B. gegen den
Bau von Straßen, Flughäfen, Industrieanlagen usw. (Einspruch, Klagen,
Proteste), als "Entwicklungsbremsen" fungieren, was keineswegs zum
Nachteil der Allgemeinheit geschieht: Wieviele Atomkraftwerke gäbe
es heute ohne den Widerstand der Anti-Atom-Bewegung?
Burnickis Entwurf einer Konsensdemokratie bietet kein Rundumsorglos-Konzept
der Anarchie. Er macht auf Mängel und Defizite aufmerksam, benennt Probleme,
die noch nicht gelöst sind und deutet somit die Richtung an, in die
weitere Überlegungen
und Forschungen angestellt werden müssen. Er ist somit dem eigenen Anspruch
nach ein (bescheidener?) Beitrag zu einer per definitionem unabschließbaren
Debatte über eine herrschaftsfreie Zukunft.
veröffentlicht
in: graswurzelrevolution 282 - Oktober 2003